Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 dem „Gesetz zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz)“ zugestimmt.
Das Gesetz passt die Umsatzsteuerverteilung für das Jahr 2023 sowie für die Jahre ab 2024 zugunsten der Länder an. Konkret heißt das für das Jahr 2023: Der Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen erhöht sich um 3,9 Milliarden Euro.
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