Mit der Veröffentlichung der Richtlinie zum Corona-Sonderprogramm für Tierheime am Donnerstag, den 03. September 2020, können aufgrund der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geratene gemeinnützige Tierheime oder gemeinnützige tierheimähnliche Einrichtungen ab sofort und noch bis zum 30. Oktober 2020 Anträge an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellen, wie die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt aus Gillersheim mitteilt.
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