Die Rot-Grüne Regierungskoalition hat im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird: „Das Land gibt für alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr 17,5 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 30 Millionen Euro jährlich für die Kosten der Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen“, erklären dazu die SPD-Landtagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt und Uwe Schwarz.
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